Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern. Die Förderung ist in etwa gleich der Mehrwertsteuerbefreiung.
Vor Ticketziehung ist eine gültige Netzzusage oder das Bekanntgabeschreiben des Zählpunktes erforderlich. Eine alleinige Förderung des Speichers ist nicht möglich.
TERMINE:
23. April 2025 um 17:00 Uhr ENDE: 08. Mai 2025
23. Juni 2025 um 17:00 Uhr ENDE: 07. Juli 2025 Oktober–
8. Oktober 2025 um 17:00 Uhr ENDE: 22. Oktober 2025
Fördersätze Photovoltaik:
Kategorie A (0,01-10kWp) 160 €/kWp
Kategorie B (> 10 – 20kWp) 150 €/kWp
Kategorie C (> 20 – 100kWp) max. 140 €/kWp* (Bieterverfahren)
Kategorie D (> 100 – 1000kWp) max. 130 €/kWp*
Kategorie C-D: *
Fördersätze Speicher Stromspeicher 150 €/kWh.
mehr dazu auf: https://www.eag-abwicklungsstelle.at/aktuelles
