Förderungen

Aktuelle staatlichen Unterstützungen für Photovoltaikanlagen, Heizsysteme und erneuerbare Energien. Wir helfen dir dabei, die passende Förderung zu nutzen und um deine Investition noch effizienter zu gestalten.

Kategorie A bis 10 kWp – Fördermittel 5 Mio. EUR – fixer Fördersatz 160 EUR/kWp

Kategorie B größer 10 bis 20 kWp – Fördermittel 5 Mio. EUR – fixer Fördersatz 150 EUR/kWp

Kategorie C größer 20 bis 100 kWp – Fördermittel 15 Mio. EUR – höchstzulässiger Fördersatz 140 EUR/kWp

Kategorie D größer 100 kWp – Fördermittel 15 Mio. EUR – höchstzulässiger Fördersatz 130 EUR/kWp

Speicher: fixer Fördersatz 150 EUR/kWh

Kategorien: 15. April, 12. Juni, 7. Oktober

  • Die PV-Förderung für Privatpersonen bis 35 kW wurde durch die Umsatzsteuerbefreiung ersetzt.

Info und Förderkriterien: www.eag-abwicklungsstelle.at

  • Tausch von nicht mehr energieeffizienten, erneuerbaren Heizungssystemen auf klimafreundliche Anlagen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
  • Mindestalter der bestehenden Wärmepumpe oder Holzheizung von 15 Jahren
  • Nur für Privatpersonen
  • Kein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches erforderlich
  • Keine Einkommensprüfung
  • Für Leistungen ab 01.07.2024

Gefördert wird der Tausch eines erneuerbaren Heizungssystems (Wärmepumpe, Holzheizung) mit einem Mindestalter von 15 Jahren auf einen Fernwärmeanschluss, eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung, sofern damit eine Steigerung der Endenergieeffizienz verbunden ist. Die Erneuerung eines Fernwärmeanschlusses oder der Umstieg von einer Wärmepumpe auf eine Holzheizung oder einen Fernwärmeanschluss wird nicht gefördert.

Infoblatt
Häufig gestellte Fragen – FAQ

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und ist mit
max. 30% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Folgende Pauschalen können vergeben werden: 

Ersatz eines bestehenden erneuerbaren Heizungssystemsmax. Förderung
durch ein modernes klimafreundliches Heizungssystem*)5.000 Euro
Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m²
Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems
+ 2.500 Euro

Die Förderung ist mit max. 30% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme
wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.
Nähere Informationen dazu finden Sie in den „Häufig gestellten Fragen – FAQ“ unter: www.tausch-erneuerbare.at

Link zur Förderstelle der Kommunalkredit bzw. Registierung: